Standesregeln
Unsere Standeregeln in Anlehnung an unseren Berufsverband:
A. Verpflichtung zur Pietät
1. Wir verpflichten uns zur pietätsvollen Zurückhaltung gegenüber den betroffenen Angehörigen.
2. Während 30 Tagen nach dem Todestag enthalten wir uns jeglicher Werbung und verschicken keine Kontaktunterlagen.
3. Wir enthalten uns jeder Art unlauteren Wettbewerbes und respektieren die urheberrechtlichen Bestimmungen.
4. Hausbesuche sind nicht zulässig, ausser wir werden durch die Trauerfamilie ausdrücklich darum gebeten.
5. Wir verpflichten unsere Mitarbeiter und Vertragspartner, sich in hrem Verantwortungsbereich entsprechend den Standesregeln zu verhalten.
B. Beratung und Trauerarbeit
1. Die persönliche Beratung und die gemeinsame Ausarbeitung des Grabmals mit den Angehörigen sollen als wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit verstanden werden.
2. Die aus den Gesprächen mit der Kundschaft gewonnenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
C. Verpflichtung zur Qualität
1. Wir verpflichten uns zur Unterbreitung vollständiger und klarer Offerten.
2. Den Wünschen der Hinterbliebenen soll durch Gestaltung eigener, individueller Entwürfe entsprochen werden.